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Der Abschluss einer betriebliche Altersversorgung dient in erster Linie zur Erhöhung Ihrer Bezüge im Alter. Doch was passiert mit Ihrem Guthaben, wenn Sie im Rentenbezug versterben? 

Mit der Rentengarantiezeit soll sichergestellt werden, dass die Begünstigten auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiterhin Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung erhalten. Mit der Rentengarantie können Sie für den Todesfall eine Mindestauszahlungsdauer vereinbaren. Die  Versicherungsgesellschaft zahlt also die Rente unabhängig davon aus, ob die versicherte Person während der Garantiezeit stirbt.

 

Welche Rentengarantiezeiten gibt es?

In der täglichen Beratungspraxis finden sich oft Policen mit nur 5 oder 10 Jahren Rentengarantiezeit. Für einen besseren Hinterbliebenenschutz sind jedoch lange Rentengarantiezeiten von z.B. 25 Jahre zu empfehlen!

Aus der täglichen Beratungspraxis stellen wir immer wieder fest, das Kunden über die Rentengarantiezeit nicht informiert sind. 

 

Solange ist die Auszahlung im Todesfall garantiert:

Tarif 1) Rentengarantiezeit 5 Jahre

20%

Tarif 2) Rentengarantiezeit 25 Jahre

100%

Welche Rentengarantiezeit würden Sie wählen?

Welchen Nachteil hat eine kurze Rentengarantiezeit?

Stellen Sie sich vor, zum Renteneintritt besteht aus der Direktversicherung ein Guthaben von 192.000 EUR. Angenommen der Betriebsrentner entscheidet sich für die Rente. Diese beträgt beispielsweise bei der Rentengarantiezeit von 5 Jahren 500 EUR pro Monat.

A) Der Betriebsrentner verstirbt nach 5 Jahren.

  • Er hat bis dahin ca. 500 EUR x 12 Monate x 5 Jahre = 30.000 EUR erhalten.
  • Der Vertrag endet.
  • Das restliche Guthaben kommt nicht dem Hinterbliebenen zugute. Es verbleibt bei dem Versicherer!

 B) Der Betriebsrentner verstirbt nach 5 Jahren, hat aber eine Rentengarantiezeit von 25 Jahren.

  • Er hat bis dahin ca. 500 EUR x 12 Monate x 5 Jahre = 30.000 EUR erhalten.
  • Im Todesfall erhält die Witwe nun weitere 20 Jahre lang die 500 EUR Rente
  • Dies sind ca. 120.000 EUR für die Hinterbliebenen  

Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen wurde in den Beispielen mit einer gleichbleibenden Rente gerechnet. Eine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung steigt allerdings jedes Jahr.

 

Achtung! Je nach Anbieter kann die Höhe der Rente je nach gewählter Rentengarantiezeit sehr unterschiedlich sein.

In unserem Test zahlt ein großer Marktteilnehmer mit „A“ ca. 50 EUR weniger (also nur 450 EUR Rente) bei der längere Rentengarantiezeit.

Ein Mitbewerber, die LV1871 ist hier z.B. besser aufgestellt und bietet bei einer Rentengarantie von 5 und 25 Jahren die identische Rentenhöhe an.

Ist Rentengarantiezeit gleich Rentengarantiezeit?

Nein! Auch wenn zwei Anbieter die gleiche Rentenhöhe und die gleiche Rentengarantiezeit in Jahren anbieten, kann im Todesfall in der Rentengarantiephase die Leistung an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen sehr unterschiedlich sein!

Anbei zwei Praxisbeispiele:

 

Die Allianz zahlt hier im Todesfall vor Rentenbeginn das Kapital inklusive der Leistungen aus der Überschussbeteiligung aus. In der Musterberechnung war die mögliche Gesamtleistung mit Überschüssen 192.835 EUR.

Im Todesfall nach Rentenbeginn wird jedoch nur noch die Garantierente (für z.B. 24 Jahre) abzügl. der bereits gezahlten garantierten Renten gezahlt. D.h. wer kurz noch Renteneintritt verstirbt, erhält in diesem Beispiel nur noch 284,60 EUR garantierte Rente x 24 Jahren = 81.964,80 EUR!

Welche Alternative gibt es dazu?

Im Gegensatz dazu finden Sie in den Vertragsangeboten von Mitbewerber z.B. diese Informationen:

„Bei Tod während der vereinbarten Rentengarantiezeit zahlen wir die gesamte Rente (ggf.
einschließlich Rente aus Überschüssen) bis zum 01.12.2084 (Ende der Rentengarantiezeit)
monatlich an die steuerlich zulässigen Hinterbliebenen. “ 

Bei dem vorliegenden Angebot beträgt die hochgerechnete Altersrente (mit 4%) immerhin ca. 959 EUR. Über 25 Jahre sieht die Rechnung dann wie folgt aus:

Finanzieller Schutz für die Hinterbliebenen maximal: 959 EUR x 12 x 25 Jahre  = 287.700 EUR Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen.

Hat die Rentengarantiezeit Einfluss auf die Auszahlungsdauer der eigenen Rente?

Nein, Sie persönlich bekommen die Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung immer lebenslang gezahlt. Die Rentengarantiezeit hat keinen Einfluss darauf, wie lange Sie persönlich die Rente bekommen. Diese ist nur für die Auszahlungsdauer an die Hinterbliebenen wichtig.

Was ist wenn ich sehr alt werde, z.B. 100 Jahre?

Auch dann erhalten Sie Monat für Monat Ihre Rente aus der betrieblichen Versorgung weiter ausgezahlt. Das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“ wird durch die Versicherungsgesellschaft getragen.

Eine betriebliche Rentenversicherung bietet somit einen besseren Schutz gegen Langlebigkeitsrisiken als ein Produkt bei dem das Kapital aufgezehrt wird wie z.B. ein Sparbuch oder ein Wertpapierdepot.

Haben die Hinterbliebenen eine Kapitalwahlrecht?

Ja, im Regelfall wird der Versicherer den Hinterbliebenen alternativ zur Rentenzahlung auch die Kapitalabfindung anbieten.

 

Rentengarantiezeit oder Restkapitalabfindung?

Alternativ zur Rentengarantiezeit (RGZ) wird für betriebliche Renten im Todesfall auch eine Restkapitalauszahlung statt der RGZ angeboten.

Die Restkapitalabfindung stellt einen etwas anderen Hinterbliebenenschutz dar. Im Gegensatz zur Rentengarantiezeit erhalten die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen im Todesfall das restliche Kapital, welches noch auf dem Rentenkonto vorhanden ist.

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Wir können auf nahezu alle bAV-Tarife der Gesellschaften zugreifen und diese im Detail vergleichen. Dazu nutzen wir spezielle Softwarelösungen für einen optimalen Vergleich.

Keine Kosten

Die Beratung durch uns kostet Sie nichts.

Ein Vermittler (egal ob für er nur für eine Firma oder als unabhängiger Versicherungsmakler tätig ist) erhält für den Abschluss neuer Verträge in der Regel eine Vergütung von der jeweiligen Gesellschaft. Die Kosten eines Vertrages erhalten Sie transparent mit dem Angebot aufgezeigt. Die Abschlusskosten werden vom Versicherer mit den laufenden Beiträgen (meist in den ersten 5 Jahren) verrechnet.

Ein unabängiger Versicherungsmakler zeigt Ihnen die unterschiedlichen Abschlusskosten auf. Je nach Gesellschaft liegen diese zwischen 0,2% und 21,5% (Quelle: Versicherungsjournal.de).

Alternativ zu diesem Vergütungsmodell gibt es Nettotarife. Hier berechnet der Versicherer keine Abschlusskosten, es wird sofort mehr Geld in die Anlage investiert. Die Vergütung bei diesem Modell zahlt der Kunde direkt an den Versicherungsmakler. Dies lohnt sich und erhöht die Auszahlung für Sie als Kunden.

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Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Personalabteilung. Bei der Verwaltung können wir deren Arbeitsaufwand stark reduzieren.

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Wir kümmern uns bei Bedarf und in Absprache mit Ihrer Personalabteilung ggf. auch um alle bestehenden Verträge, egal bei welcher Gesellschaft diese sind. HR wird entlastet, da alle Fragen aus der Belegschaft direkt von uns als bAV-Makler beantwortet werden.

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Als Versicherungsmakler sind wir unabhängig von den Versicherungsgesellschaften und Anbietern. Wir kennen die Unterschiede zeigen Ihnen diese auf.

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