Betriebsrente und Krankenversicherung
Bei der Einrichtung einer betriebliche Altersversorgung kommt oft diese Frage auf: Welche Abzüge habe ich bei Auszahlung einer Direktversicherung?
Erhalten versicherungspflichtige Rentner Versorgungsbezüge, dann müssen sie aus diesen Einnahmen auch einen Beitrag zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung zahlen. Diese Regelung gilt auch für Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte, an die Versorgungsbezüge ausbezahlt werden.
Wie viel Geld muss ich an die Krankenkasse abgeben?
Die genaue Höhe der einzelnen Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gilt jedoch der gesamte allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse.
Wer muss später Beiträge an die Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen?
Krankenversicherungspflicht besteht nur für gesetzlich versicherte Betriebsrentner. Wer privat krankenversichert ist, zahlt auf seine betriebliche Altersversorgung keine Beiträge an die Krankenkasse.
Entlastung bei Krankenkassenbeiträgen für Betriebsrenten
Ein neues Gesetz reduziert für viele Betriebsrentner die Zahlung ihrer Krankenversicherungsprämien. Für alle Betriebsrenten gibt es nun einen monatlichen Freibetrag von 164,50 Euro (2022). Auf die ersten 164,50 EUR ist also kein Krankenkassenbeitrag fällig. Die Grenze steigt in der Regel jedes Jahr ein wenig an.
Für wen gilt der neuer Freibetrag nicht?
Der Freibetrag greift nicht für Versicherte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind – sie zahlen schon für den ersten Euro Rente im Alter Sozialversicherungsbeiträge.
Ist auf eine Kapitalauszahlung auch Krankenversicherung zu zahlen?
Bei Kapitalzahlungen gilt die 1/120-stel Regelung. Die Auszahlung wird durch 120 geteilt. Der berechnete Betrag ist dann der Kapitalzahlung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu unterwerfen. Hier ist der Freibetrag entsprechend der Monatszahlung zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Sie erhalten 120.000 EUR ausgezahlt. Geteilt durch 120 ergibt 1.000 EUR. Davon wird der Freibetrag abgezogen und der Rest verbeitragt mit derzeit ca. 15,5%. Der KV-Betrag ist in diesem Beispiel ca.130 EUR und 10 Jahre lang zu zahlen.
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