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Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag bei Auszahlung einer Direktversicherung?

Bei der Einrichtung einer Entgeltumwandlung kommt oft diese Frage auf: Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag bei Auszahlung einer Direktversicherung?

[wpts_spin]Bei einer ausgezahlten Direktversicherung musss ein Teil der Summe an die Krankenkasse abgeführt werden. Dabei ist es unerheblich ob Sie die Rente oder die Kapitalauszahlung wählen. Das wissen allerdings viele Arbeitnehmer nicht[/wpts_spin]

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Wie viel Geld muss ich an die Krankenkasse abgeben?

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[wpts_spin]Es werden im Regelfall die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Dies bedeutet: Im Alter zahlen Sie den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberbeitrag.[/wpts_spin]

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Muss jeder Betriebsrentner Beiträge an die Krankenkasse zahlen?

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Bei der Auszahlung einer Direktversicherung sind Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen von allen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Also auch Rentner, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse sind.[/wpts_spin]

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Entlastung bei Krankenkassenbeiträgen

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[wpts_spin]Zum 01.01.2020 trat das neue GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft. Das ist sehr erfreulich für viele Bezieher von Leistungen aus betrieblicher Altersvorsorge. Aktuell sind damit die ersten 164,50 EUR (2022) Beitragsfrei in KVdR (Krankenversicherung der Rentner. Der Freibetrag steigt in der Regel jedes Jahr ein wenig an.
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Wer bekommt den neuen KV-Freibetrag nicht?

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Der Freibetrag greift nicht für Versicherte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind – sie zahlen schon für den ersten Euro Rente im Alter Sozialversicherungsbeiträge.
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Ist auf eine Kapitalauszahlung auch Krankenversicherung zu zahlen?

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Bei einer Direktversicherung von z.B. 50.000 Euro kommen schnell einige tausend Euro zusammen. Bezahlt wird der Beitrag zur Krankenkasse 10 Jahre lang. Gerechnet wird wie folgt: Auszahlsumme geteilt durch 120 = monatliches Einkommen; nun wird der Freibetrag abgezogen; der verbleibende Betrag wird multipliziert mit dem Kranken-/Pflegebeitragssatz und ergibt so die monatliche Zahlung an die Krankenkasse.
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