Bei der Einrichtung einer betriebliche Altersversorgung kommt oft diese Frage auf: Wann ist die Auszahlung der Direktversicherung Sozialversicherungsfrei?
[wpts_spin]Bei einer ausgezahlten Direktversicherung musss ein Teil der Summe an die Krankenkasse abgeführt werden. Dabei ist es unerheblich ob Sie die Rente oder die Kapitalauszahlung wählen. Das wissen allerdings viele Arbeitnehmer nicht[/wpts_spin]
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Wie viel Geld muss ich an die Krankenkasse abgeben?
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[wpts_spin]Später sind auf die Auszahlungen der Direktversicherung in der Regel auch Steuern und Krankenversicherungsbeiträge fällig. Diese Abzüge schmälern die Auszahlungsbeträge.[/wpts_spin]
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Wer muss Krankenkassenbeiträge entrichten?
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Krankenversicherungspflicht besteht nur für gesetzlich versicherte Betriebsrentner. Wer privat krankenversichert ist, zahlt auf seine betriebliche Altersversorgung keine Beiträge an die Krankenkasse.[/wpts_spin]
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Neuer Freibetrag auf Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten
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[wpts_spin]Betriebsrenten sind generell für gesetzlich Krankenversicherte nur beitragspflichtig, wenn der monatliche Zahlbetrag „ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße“ übersteigt. Dies regelt Paragraf 226 Abs. 2 SGB V. Für 2022 beträgt der monatliche Freibetrag 164,50 EUR
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Für wen gilt der neuer Freibetrag nicht?
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Wie im GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz zu lesen ist, gilt der neue Freibetrag von 164,50 € (2022) nicht für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Laut dem Gesetzes gilt diese neue Regelung nur für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Nicht aber für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte.
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Gibt es bei der Kapitalauszahlung auch einen Freibetrag?
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Wird die Direktversicherung jedoch auf einmal ausgezahlt, so wird die Kapitalzahlung rechnerisch auf zehn Jahre verteilt. Auf den resultierenden Wert werden dann abzüglich des Freibetrags von 164,50 Euro die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
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