Bei der Einrichtung einer Entgeltumwandlung kommt oft diese Frage auf: Wie berechnet sich der Beitrag zur Krankenversicherung?
[wpts_spin]Bei einer ausgezahlten Direktversicherung musss ein Teil der Summe an die Krankenkasse abgeführt werden. Dabei ist es unerheblich ob Sie die Rente oder die Kapitalauszahlung wählen. Das wissen allerdings viele Arbeitnehmer nicht[/wpts_spin]
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Wie viel Geld muss ich an die Krankenkasse abgeben?
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[wpts_spin]Es werden im Regelfall die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Dies bedeutet: Im Alter zahlen Sie den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberbeitrag.[/wpts_spin]
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Wer muss Krankenkassenbeiträge entrichten?
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Bei der Auszahlung einer Direktversicherung sind Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen von allen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Also auch Rentner, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse sind.[/wpts_spin]
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Neuer Freibetrag auf Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten
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[wpts_spin]Betriebsrenten sind generell für gesetzlich Krankenversicherte nur beitragspflichtig, wenn der monatliche Zahlbetrag „ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße“ übersteigt. Dies regelt Paragraf 226 Abs. 2 SGB V. Für 2022 beträgt der monatliche Freibetrag 164,50 EUR
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Wer bekommt den neuen KV-Freibetrag nicht?
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Wie im GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz zu lesen ist, gilt der neue Freibetrag von 164,50 € (2022) nicht für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Laut dem Gesetzes gilt diese neue Regelung nur für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Nicht aber für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte.
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Ist auf eine Kapitalauszahlung auch Krankenversicherung zu zahlen?
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Bei Kapitalzahlungen gilt die 1/120-stel Regelung. Die Auszahlung wird durch 120 geteilt. Der berechnete Betrag ist dann der Kapitalzahlung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu unterwerfen. Hier ist der Freibetrag entsprechend der Monatszahlung zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Sie erhalten 120.000 EUR ausgezahlt. Geteilt durch 120 ergibt 1.000 EUR. Davon wird der Freibetrag abgezogen und der Rest verbeitragt mit derzeit ca. 15,5%. Der KV-Betrag ist in diesem Beispiel ca.130 EUR und 10 Jahre lang zu zahlen.
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