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Abstimmung

bAV-Dienstleistungsangebot

Wir stimmen mit Ihnen zuerst ab, in welchem Umfang wir Sie im bAV-Bereich unterstützen können. Dies beinhaltet die rechtliche Begleitung, den Kommunikationsumfang an die Belegschaft, die bAV-Digitalisierung etc.

  • Wo drückt Sie derzeit der Schuh?
  • Was ist Ihnen besonders wichtig?

Analyse

Ihre aktuelle Situation

Wir verschaffen uns und Ihnen einen Überblick:

  • Wie ist die bisherige bAV-Praxis bei Ihnen?
  • Gibt es eine Versorgungsordnung? 
  • Wie ist diese gestaltet?
  • Wie hoch ist bisher die bAV-Akzeptanz?
  • u.s.w.
bav-akten
Analyse

Der aktuelle bAV-Bestand

  • Welche Verträge sind im Bestand?
  • Welche Risiken beinhalten diese Policen ggf.?
  • Welche Unterlagen sind vorhanden, welche fehlen?
  • Ist der gesetzliche Zuschuss richtig umgesetzt?
  • u.s.w.
Der Plan

Ihr neues bAV Konzept

  • Wie attraktiv soll Ihr bAV-Angebot sein?
  • Wie hoch ist der Zuschuss?
  • Soll der Zuschuss entsprechend der Zugehörigkeit erhöht werden?
  • Welche Versicherer wollen Sie auswählen?
  • Welche Tarife sollen angeboten werden?
  • Was passiert wenn neue Mitarbeiter einen Vertrag mitbringen?
  • Vorbereitung der Betriebsvereinbarung/Versorgungsordnung
  • u.s.w.

Die Umsetzung

Kommunikation an Belegschaft

  • An den Betriebsrat und Führungskräfte
  • An alle Mitarbeitende
  • bAV-Vorträge und Einzelberatungen
  • Online, Offline oder Interaktiv
  • Flyer, Plakate, Landingpages u.s.w.
Moderne Lösungen

Ihr digitales bAV-Portal

  • Lust statt Frust und hohe Zeitersparnis für HR
  • Individuelle Rechtevergabe
  • Alle Verträge (neu und alt) in einem Portal
  • Standmitteilungen online erhalten
  • An-und Abmeldungen mit wenigen Klicks erledigt
  • Mit Arbeitnehmerportal möglich
  • Rechtssicher und Datenschutzkonform
  • Deutsches Rechenzentrum
  • monatliche Lohnbuchungssätze
  • u.v.m.
bav-Digitalisierung
finanz-und-versicherungmakler-sander-gmbh

Service

Dauerhafte bAV-Betreuung der Belegschaft

  • bAV-Vertragsprüfung bei Neueintritten (VN-Wechsel-Check)
  • Beratungen der Beschäftigen und der neuen Mitarbeiter
  • Erstberatungen und Folgetermine
  • Ansprechpartner bei Fragen aus der Belegschaft
  • Fachliche Begleitung bei Änderungen (AU, SabbatElternzeit etc.)
  • Koordination bei Austritten

Häufige Fragen zu den bAV-Dienstleistungen

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten?
Ja, jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Die Direktversicherung ist dabei die am häufigsten gewählte Form.
Die Mitarbeitende haben einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dies bedeutet, das sie Teile ihres künftigen Gehalts oder Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld) für die Altersversorgung umwandeln.
Der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist geregelt im §1 des Betriebsrentengesetz:
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet einen bestehenden bAV-Vertrage zu übernehmen?

Nein, der neue Arbeitgeber ist nicht unbedingt verpflichtet, bestehende bAV-Verträge zu übernehmen und weiter zu führen. Dies kann für ihn auch eine hohes Haftungspotenzial bedeuten.

Eine Vertragsübernahme (VN-Wechsel) kann aus Arbeitnehmersicht sehr attraktiv sein, aus Arbeitgebersicht jedoch nicht.

Ein Arbeitgeber kann mit einer bAV-Versorgungsordnung (oder Betriebsvereinbarung) die Rahmenbedingungen in seinem Unternehmen selbst festlegen. So kann er u.a. hier den/die zulässigen Versicherer und Rahmenvertrag für die Entgeltumwandlung benennen.

Ist eine bAV-Versorgungsordnung Pflicht?

Nein, aber diese ist sehr sinnvoll. Die Vorteile einer  Versorgungsordnung (VO) für die bAV sind gut nachvollziehbar.

Eine VO regelt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ganz klar umd im Detail viele Punkte bzgl. den innerbetrieblichen bAV-Regelungen. Das sorgt für Transparenz.

Alle Beschäftigten und neue Mitarbeiter sind somit auf dem gleichen Stand. Jeder ist informiert und weiß, wie die bAV abläuft.

Welche bAV-Versicherer und Tarife soll ich meiner Belegschaft anbieten?

Dazu sollten Sie sich von einem unabhängigem Versicherungsexperten beraten lassen. Ein Versicherungsvertreter kann naturgemäß nur die Produkte seiner eigenen Versicherungsgesellschaft vermitteln. Ein Versicherungsmakler (bAV) hat dagegen hat Zugriff auf eine Vielzahl an bAV-Produkte und bAV-Anbieter.

Ein bAV-Makler kennt den Markt und hilft Ihnen bei der richtigen Auswahl. Dabei zeigt er Ihnen auch die Unterschiede der Versicherer auf. Insbesondere sollte dabei eine Augenmerk auf diesen Themen liegen:

  • SCR-Quote (ohne bilanzielle Hilfen und Übergangsmaßnahmen) – Wie finanzstark ist der Versicherer eigentlich?
  • Gewinnbeteiligung – Wie hoch war die Verzinsung in den letzten Jahren?
  • Kosten – Wie teuer ist der Vertrieb und die Verwaltung?
  • Vertragsbedingungen – Ist der Rentenfaktor bei Vertragsabschluss garantiert oder wird er erst bei Auszahlung festgelegt?
  • Wie ist das Rating des Versicherers?
  • ….
Welche Vorteile hat ein digitales bAV-Portal?

Die bAV-Digitalisierung erleichtert Ihnen die Verwaltung der bAV-Verträge enorm.

Alle relevanten Dokumente (Beratungsdokumente, Angebotsunterlagen, Policen, Entgeltumwandlungsvereinbarungen, Änderungen…) sind dort abgelegt und mit ein paar Klicks aufrufbar. 

Die jährlichen Standmitteilungen werden automatisch eingespielt.

Änderungen der Verträge (Beitragsänderung, Elternzeit, AU, Austritt etc.) können mit wenigen Klicks an den bAV-Makler und den jeweiligen Versicherer gemeldet werden.

Erhöhungen aufgrund von Dynamiken sind automatisiert verarbeitbar. Monatliche Lohnlisten werden erzeugt u.v.m.

Wie erfolgt die Beratung meiner Beschäftigten?

Nach der Einrichtung einer neuen Versorgungsordnung sollte jeder Beschäftigte schnellstmöglich darüber informiert werden. Neueinstellungen sollten ebenfalls in einem geregelten Prozess über die bAV-Regelungen informiert werden.

Bei der Kommunikation an die Belegschaft unterstützt Sie Ihr bAV-Makler aktiv, u.a. mit:

  • Druckstücken
  • Landingpages mit Infos 
  • Interaktive Online-Beratungsstrecken
  • Belegschaftsinformationen Vor-Ort oder per Onlinemeetings
  • Persönlichen Beratungen vor Ort oder digital
Was zeichnet ein attraktives bAV-Angebot aus?

Der gesetzliche Mindestzuschuss von 15% löst in Ihrer Belegschaft sicherlich keine Begeisterung aus. Unter bAV-Experten wird dieser auch als das „Neue Nichts“ betitelt, da es sich hier lediglich um die Weitergabe der Arbeitgeberersparnis aus den ersparten SV-Beiträgen handelt.

Wenn Sie eine bAV-Versorgung installieren möchten, die Ihnen bei der Personalgewinnung und – Bindung Vorteile zu Ihren Mitbewerbern verschafft, sollten Sie sich über einen echten Arbeitgeberzuschuss Gedanken machen.

Attraktive bAV-Konzepte sind z.B. Arbeitgeber-Zuschüsse von 50-100% oder Matchingmodelle (Zuschuss so hoch wie der Eigenbeitrag). Der AG-Zuschss kann ggf. gedeckelt werden auf z.B. 50 EUR  oder 100 EUR.

Für den Beschäftigen ist dies sehr attraktiv. Und in Bezug auf die jährliche Lohnsummen sprechen wir hier nur von einem sehr kleinen %ualen Anteil. Ihr bAV-Makler rechnet Ihnen dies aus.

Um die Mitarbeiterbindung zu steigern, sind auch Zuschusskonzept weit verbreitet mit steigenden Zuschüssen, abhängig von den Jahren der Betriebszugehörigkeit.

Die Attraktivität hängt auch vom angebotenen bAV-Tarif ab. In vielen bestehenden Versorgungsordnungen findet man heute immer noch nur verzinsliche Tarife.  Dies mag für sicherheitsorientierte Sparer oder für Beschäftigte die kurz vor der Rente sind o.k. sein. Doch junge, aufgeklärte Sparer beschäftigen sich immer mehr mit Finanzthemen.

Attraktive bAV-Produkte mit einer großen Auswahl an kostengünstigen, nachhaltigen ETF´s sollte daher immer zur Auswahl angeboten werden.

 

Haftungsrisiko für Arbeitgeber

bAV-Haftungsrisiko für den Arbeitgeber: So reduzieren Sie bei der betrieblichen Altersversorgung Ihr Haftungsrisiko. Eine aktuelle Versorgungsordnung regelt die bAV-Spielregeln in Ihrem Unternehmen

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